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EuGH: Wohnsitzauflage für Migranten in Deutschland kann zulässig sein

Luxemburg (dpa) - Um die Integration von Migranten zu fördern, kann ihnen grundsätzlich der Wohnsitz vorgeschrieben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Der Mann und die Frau sind nicht als Asylbewerber anerkannt, genießen aber sogenannten "subsidiären Schutz", weil ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht. Für Menschen aus dieser Gruppe, die soziale Leistungen beziehen, geben die deutschen Behörden den Wohnsitz vor. Die beiden Syrer hatten dagegen geklagt, weil in der EU eigentlich das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes gilt.

01.03.2016 UPDATE: 01.03.2016 18:06 Uhr 22 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Um die Integration von Migranten zu fördern, kann ihnen grundsätzlich der Wohnsitz vorgeschrieben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. In dem Fall ging es um zwei Syrer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Der Mann und die Frau sind nicht als Asylbewerber anerkannt, genießen aber sogenannten "subsidiären Schutz", weil ihnen in ihrer Heimat

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