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Bundestag reformiert Verfassungsrichter-Wahl

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Wahl der Karlsruher Verfassungsrichter modifiziert. Die acht vom Parlament zu berufenden Richter werden künftig vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt und nicht mehr - wie bisher - von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf verabschiedeten die Abgeordneten am späten Abend einstimmig. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt.

21.05.2015 UPDATE: 21.05.2015 23:16 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Wahl der Karlsruher Verfassungsrichter modifiziert. Die acht vom Parlament zu berufenden Richter werden künftig vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt und nicht mehr - wie bisher - von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf verabschiedeten die Abgeordneten am späten Abend einstimmig. Die 16 Richter

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