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BGH prüft Berliner Verordnung zu steigenden Mieten

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft heute einen Streit um eine Mieterhöhung. Es geht um eine Verordnung des Landes Berlin, die den Preisanstieg in laufenden Mietverhältnissen begrenzen soll. Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, wann es fällt ist aber noch nicht klar. Der Vermieter wollte die Miete um 45 Euro monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur einen Teil zahlen und berief sich auf die Senatsverordnung zur Kappungsgrenze. Danach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in Berlin binnen drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.

03.11.2015 UPDATE: 04.11.2015 00:01 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft heute einen Streit um eine Mieterhöhung. Es geht um eine Verordnung des Landes Berlin, die den Preisanstieg in laufenden Mietverhältnissen begrenzen soll. Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, wann es fällt ist aber noch nicht klar. Der Vermieter wollte die Miete um 45 Euro monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur

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