Neue Kredite gegen die Pandemie waren verfassungskonform
Das höchste rheinland-pfälzische Gericht hat einen Teil der Finanzierung aus dem Corona-Sondervermögen für nichtig erklärt. Insgesamt aber war das Vorgehen zulässig. Die Entscheidung platzte in die Haushaltsdebatte des Landtags.

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Bei der Aufnahme neuer Kredite zur Eindämmung der Corona-Krise hat die Landesregierung nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht gegen das Gebot der



