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Neue Kredite gegen die Pandemie waren verfassungskonform

Das höchste rheinland-pfälzische Gericht hat einen Teil der Finanzierung aus dem Corona-Sondervermögen für nichtig erklärt. Insgesamt aber war das Vorgehen zulässig. Die Entscheidung platzte in die Haushaltsdebatte des Landtags.

01.04.2022 UPDATE: 01.04.2022 03:18 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Blick auf ein Hinweisschild am Gerichtsgebäude.

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Bei der Aufnahme neuer Kredite zur Eindämmung der Corona-Krise hat die Landesregierung nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht gegen das Gebot der Schuldenbremse verstoßen, ist aber übers Ziel hinausgeschossen. So dürften Ausgaben für die Förderung von Umweltprojekten und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur nicht aus dem 2020 eingerichteten

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