Verfassungstreue
Verfassungstreue
Im Öffentlichen Dienst wird zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten unterschieden. In Sachsen werden beide Gruppen gleichermaßen über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. Ein Mitarbeiter muss ausdrücklich erklären, dass er die "Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" bejaht, dass er sich "in seinem