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24.01.2023 UPDATE: 23.01.2023 19:30 Uhr 28 Sekunden

Auszug aus der Antwort des Innenministeriums vom 21. Juli 2022: "Ein Verbot einer Versammlung rechtsextremistischer Gruppierungen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn sich ein Aufzug durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken

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