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24.01.2023 UPDATE: 23.01.2023 19:30 Uhr 26 Sekunden

Auszug aus der Stellungsnahme des RP Stuttgart: "Wie bereits dargelegt liegt in erster Linie die Zuständigkeit für diese Gräber vor Ort bei der Kommune Neudenau. Die Zuständigkeit des RP Stuttgart bezieht sich lediglich auf die Förderung nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). Demnach können Kommunen nach dem zuvor genannten Gesetz

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