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24.01.2023 UPDATE: 23.01.2023 19:30 Uhr 26 Sekunden

Auszug aus der Stellungsnahme des RP Stuttgart: "Wie bereits dargelegt liegt in erster Linie die Zuständigkeit für diese Gräber vor Ort bei der Kommune Neudenau. Die Zuständigkeit des RP Stuttgart bezieht sich lediglich auf die Förderung nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). Demnach können Kommunen nach dem zuvor genannten Gesetz Förderbeträge für Kriegsgräber aus Bundesmitteln erhalten. Unser Kommunalreferat beaufsichtigt die Einhaltung des Kommunalrechts bei Stadt- und Landkreisen sowie den Großen Kreisstädten, sodass unser Kommunalreferat hier keine Zuständigkeit hat. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für Neudenau ist das Landratsamt Heilbronn." (bfk)