Hintergrund - Sansenhecken Abfälle

08.12.2021 UPDATE: 08.12.2021 06:00 Uhr 32 Sekunden

Beim Vorgang des Freimessens wird die radioaktive Strahlung von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, gilt als freigemessen. Danach fällt das Material nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht. Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht und Kameraaufzeichnung. Beim Abriss eines Kernkraftwerks können circa 97 Prozent der Gesamtmasse freigegeben werden. Für die Freigabe muss das so genannte 10 µSv-Kriterium eingehalten werden. Dieses Konzept geht davon aus, dass eine Freigabe von Stoffen, die zum Beispiel beim Betrieb eines Kernkraftwerks angefallen sind und für die eine Deponierung vorgesehen ist, dann verantwortet werden kann, wenn dies maximal zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung führt, die im Bereich von 10 µSv (10 Mikrosievert = 0,01 Millisievert) für die effektive Dosis von Einzelpersonen im Jahr liegt. Diese Dosis gilt als unbedenklich, sie liegt bei etwa 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung. tra