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Hintergrund Impfpflicht

31.01.2022 UPDATE: 31.01.2022 19:00 Uhr 19 Sekunden
Die nahende Einführung der Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegepersonal hat mehrere un- oder nicht ausreichend geimpfte Beschäftigte der Neckar-Odenwald-Kliniken dazu veranlasst, sich an die RNZ zu wenden – sie machen sich Sorgen um die Versorgungssituation, sollten sie ab Mitte März nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen dürfen. Symbolfoto: dpa

> Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen, gilt ab 16. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis

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