Hintergrund Impfpflicht

31.01.2022 UPDATE: 31.01.2022 19:00 Uhr 19 Sekunden
Die nahende Einführung der Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegepersonal hat mehrere un- oder nicht ausreichend geimpfte Beschäftigte der Neckar-Odenwald-Kliniken dazu veranlasst, sich an die RNZ zu wenden – sie machen sich Sorgen um die Versorgungssituation, sollten sie ab Mitte März nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen dürfen. Symbolfoto: dpa

> Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wie vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossen, gilt ab 16. März 2022 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in § 20a Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.