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Gericht: Sami A. könnte zurückgeholt werden

Gelsenkirchen (dpa) - Laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss der abgeschobene Ex-Leibwächter von Osama bin Laden womöglich wieder nach Deutschland zurückgebracht werden. Es liege jetzt daran, ob und wie sich der Betroffene gegen die Abschiebung wehre, so Gerichtssprecher Wolfgang Thewes zur "Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung". Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor wörtlich gesagt, das sei Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung von Sami A. gestern untersagt, die zuständigen Behörden aber erst heute Morgen darüber informiert. Da saß er schon im Flugzeug Richtung Tunesien.

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 14:03 Uhr 20 Sekunden

Gelsenkirchen (dpa) - Laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss der abgeschobene Ex-Leibwächter von Osama bin Laden womöglich wieder nach Deutschland zurückgebracht werden. Es liege jetzt daran, ob und wie sich der Betroffene gegen die Abschiebung wehre, so Gerichtssprecher Wolfgang Thewes zur "Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung". Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor wörtlich

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