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Bauschutt-Recycler haftet nicht für Blindgänger-Explosion

Karlsruhe (dpa) - Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit sind zwei Gebäudeversicherer mit ihren Klagen auch in letzter Instanz gescheitert. Sie wollten nach der Schadensregulierung insgesamt mehr als eine Million Euro von der Recycling-Firma zurück.

05.07.2019 UPDATE: 05.07.2019 14:13 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit sind zwei Gebäudeversicherer mit ihren Klagen auch in letzter Instanz

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