Was der GKV-Spitzenverband sagt
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht auf Nachfrage davon aus, dass mündliche Verwaltungsakte in der Praxis Ausnahmefälle darstellen. Welche Vorgänge die Kassen in welcher Art und Weise abwickeln, dazu lägen dem Verband aber keine Infos vor, weil er in die Verwaltungsverfahren der einzelnen Kassen keine Einblicke habe. Hier müsste man die Kassen direkt anfragen.
Grundsätzlich bedarf es für einen Verwaltungsakt nicht der Schriftform – er kann auch elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden, wie im Sozialgesetzbuch heißt.
Der GKV-Spitzenverband weist noch darauf hin, dass natürlich nicht jeder Kontakt der Kasse mit dem Versicherten mit einem Verwaltungsakt gleichzusetzen sei.