Gericht: Verkürzter Genesenenstatuts durch RKI rechtwidrig
Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, teilte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Befugnisse des RKI gingen in dieser Frage zu weit. Die 16. Kammer gab mit ihrer Entscheidung mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, teilte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Befugnisse des RKI gingen in dieser Frage zu weit.
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