Keine Verlängerung der Verjährungsfrist: WM-Prozess beendet
Bellinzona (dpa) - Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

Bellinzona (dpa) - Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.
"Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert", teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der
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