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Passau: Staatsanwaltschaft geht von Tötung auf Verlangen aus

Passau (dpa) - Im Fall der drei in einer Passauer Pension mit Armbrustpfeilen getöteten Menschen geht die Staatsanwaltschaft von Tötung auf Verlangen beziehungsweise Suizid aus. Es gebe weiterhin keine Hinweise darauf, dass eine vierte Person an dem Geschehen beteiligt gewesen sein könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Obduktion der Leichen ergab, dass ein 53-jähriger Mann und eine 33-jährige Frau, die in einem Bett lagen, jeweils durch einen Schuss ins Herz getötet wurden. Eine 30-Jährige, die auf dem Boden lag, starb durch einen Schuss in den Hals.

14.05.2019 UPDATE: 14.05.2019 10:58 Uhr 20 Sekunden

Passau (dpa) - Im Fall der drei in einer Passauer Pension mit Armbrustpfeilen getöteten Menschen geht die Staatsanwaltschaft von Tötung auf Verlangen beziehungsweise Suizid aus. Es gebe weiterhin keine Hinweise darauf, dass eine vierte Person an dem Geschehen beteiligt gewesen sein könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Obduktion der Leichen ergab, dass ein 53-jähriger Mann und

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