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NSU-Prozess: Verteidiger fordern Freilassung Zschäpes

München (dpa) - Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer in seinem Plädoyer im NSU-Prozess. "Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin", sagte Heer. Eine konkrete Strafmaß-Forderung nannte Heer nicht.

05.06.2018 UPDATE: 05.06.2018 12:53 Uhr 16 Sekunden
NSU-Prozess
Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel im Gerichtssaal im Oberlandesgericht. Foto: Matthias Schrader/AP POOL

München (dpa) - Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer in seinem Plädoyer im NSU-Prozess. "Beate Zschäpe ist keine

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