Info-Kasten: Rechtslage rund um die Outdoor-Notdurft
Rechtslage rund um die Outdoor-Notdurft
Einfach in der Natur sein Geschäft erledigen kann theoretisch teuer werden. In Deutschland gelten für die Notdurft im Wald die gleichen Regelungen wie für das Wildpinkeln innerstädtisch, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf Anfrage.
In der Regel handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in gewissen Fällen - nämlich dann, wenn eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" zur Anzeige gebracht und man entsprechend verurteilt wird - auch mit höheren Strafen belegt werden könne.
Aber, so der DAV: "In der freien Natur gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter."