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31.08.2015 UPDATE: 31.08.2015 11:43 Uhr 34 Sekunden

Weiterbildung fördern lassen

Eltern sollten bei einer Weiterbildung prüfen, ob sie eine Förderung erhalten können. Infrage kommt etwa die Bildungsprämie, die auch in der Elternzeit erhältlich ist. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten, der Höchstbetrag liegt bei 500 Euro (Info-Telefon: 0800/26 23 000, www.bildungspraemie.info).

Elternzeit und Elterngeld

Berufstätige können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Neue Regeln gelten dabei für Eltern von Kindern, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind. Sie dürfen die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen - statt wie bisher auf zwei - und bis zu zwei Jahre zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Für die ersten drei Lebensjahre beträgt die Antragsfrist 7 Wochen, danach 13 Wochen. Außerdem lässt sich der Elterngeldbezug strecken: Statt wie bisher maximal 14 Monate gibt es bis zu 28 Monate lang ElterngeldPlus, das halb so hoch ausfällt. Arbeiten Vater und Mutter eine Zeit lang parallel Teilzeit, bekommen sie noch einmal 4 Bonusmonate.