Der Gemeindevollzugsdienst und die Berufsfeuerwehr werden vom 20. bis 24. April in der Altstadt verstärkt parkende Autos kontrollieren, um freie Rettungswege zu gewährleisten. Wer Einsatzkräfte behindert, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Deshalb sollte man sich an folgende Regeln halten:

13.04.2015 UPDATE: 13.04.2015 20:00 Uhr 25 Sekunden

Der Gemeindevollzugsdienst und die Berufsfeuerwehr werden vom 20. bis 24. April in der Altstadt verstärkt parkende Autos kontrollieren, um freie Rettungswege zu gewährleisten. Wer Einsatzkräfte behindert, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Deshalb sollte man sich an folgende Regeln halten:

> Eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern muss gewährleistet sein. Das Fahrzeug ist entsprechend zu parken.

> Kreuzungsbereiche sind freizuhalten. Weil die Feuerwehrfahrzeuge mehr Platz zum Abbiegen benötigen (Wendekreis der Drehleiter: zehn Meter), darf fünf Meter vor und nach Einmündungen und Kreuzungen nicht geparkt werden.

> Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen, die entsprechend gekennzeichnet sind, müssen freigehalten werden.

> Hydranten, auch unter Schachtdeckeln in der Fahrbahn, müssen freigehalten werden. tt