Hintergrund: Schwanenattacke Eberbach

01.04.2016 UPDATE: 01.04.2016 19:00 Uhr 21 Sekunden

(jbd) Einem Urteil des Landgerichts Stuttgart zufolge, auf das vor mittlerweile elf Jahren die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" aufmerksam machte, muss eine Gemeinde vor einem bissigen Schwan in ihrem Stadtpark warnen. Die Warnung sei Teil der so genannten Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, heißt es darin. Kommt die Kommune dem nicht nach, müsse sie für Schäden und Schmerzen, die Passanten entstehen, uneingeschränkt haften, befanden die Richter. Im konkreten Fall ging es um den Angriff eines Schwans auf einen Parkbesucher und fehlende Warnhinweise. Nach Feststellungen des Gerichts war der Gemeinde die Existenz des angrifflustigen Tiers bekannt.