Hintergrund Waldbrandgefahr Heidelberg
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Regeln bei Waldbrandgefahr
Wegen der Waldbrandgefahr appelliert die Stadt an alle Waldbesucher, folgende Regeln strikt zu beachten:
> Das Rauchen im Wald ist zwischen dem 1. März und 31. Oktober generell verboten.
> Grillen auf eigenen Geräten ist nicht erlaubt, sondern allgemein nur an fest eingerichteten Grillstellen – und auch dort nur, wenn die Waldbrandgefahrenstufe – anders als aktuell – unter 4 liegt. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine tagesaktuelle Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de abrufbar. Die beiden Grillzonen auf der Neckarwiese sind aufgrund von Trockenheit durch das Landschafts- und Forstamt vorerst gesperrt worden.
> Auch an erlaubten Feuerstellen muss das Feuer jederzeit beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen gründlich gelöscht sein.
> Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
> Fahrzeuge sollten in Wald- und Wiesenbereichen nur auf dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. pne