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Hintergrund Waldbrandgefahr Heidelberg

10.06.2023 UPDATE: 08.06.2023 20:00 Uhr 32 Sekunden
Wasser marsch: Ein Mitarbeiter des städtischen Forstamtes bewässert junge Bäume auf einer Waldlichtung. In der Regel gießen die städtischen Mitarbeiter vor allem Bäume außerhalb des Stadtwaldes – 2000 bis 3000 davon regelmäßig. Archivfoto: dpa

Regeln bei Waldbrandgefahr

Wegen der Waldbrandgefahr appelliert die Stadt an alle Waldbesucher, folgende Regeln strikt zu beachten:

> Das Rauchen im Wald ist zwischen dem 1. März und 31. Oktober generell verboten.

> Grillen auf eigenen Geräten ist nicht erlaubt, sondern allgemein nur an fest eingerichteten Grillstellen –

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