Hintergrund Waldbrandgefahr Heidelberg

10.06.2023 UPDATE: 08.06.2023 20:00 Uhr 32 Sekunden
Wasser marsch: Ein Mitarbeiter des städtischen Forstamtes bewässert junge Bäume auf einer Waldlichtung. In der Regel gießen die städtischen Mitarbeiter vor allem Bäume außerhalb des Stadtwaldes – 2000 bis 3000 davon regelmäßig. Archivfoto: dpa

Regeln bei Waldbrandgefahr

Wegen der Waldbrandgefahr appelliert die Stadt an alle Waldbesucher, folgende Regeln strikt zu beachten:

> Das Rauchen im Wald ist zwischen dem 1. März und 31. Oktober generell verboten.

> Grillen auf eigenen Geräten ist nicht erlaubt, sondern allgemein nur an fest eingerichteten Grillstellen – und auch dort nur, wenn die Waldbrandgefahrenstufe – anders als aktuell – unter 4 liegt. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine tagesaktuelle Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de abrufbar. Die beiden Grillzonen auf der Neckarwiese sind aufgrund von Trockenheit durch das Landschafts- und Forstamt vorerst gesperrt worden.

> Auch an erlaubten Feuerstellen muss das Feuer jederzeit beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen gründlich gelöscht sein.

> Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

> Fahrzeuge sollten in Wald- und Wiesenbereichen nur auf dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. pne