Hintergrund Punkte in Flensburg

17.12.2019 UPDATE: 17.12.2019 16:30 Uhr 44 Sekunden

Wer sich im Straßenverkehr falsch verhält, riskiert Punkte in Flensburg. Dort betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das sogenannte Fahreignungsregister (FAER), das umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannten wird. In dem Register werden Autofahrer erfasst, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, sofern ihre Regelverstöße Punkte nach sich ziehen. Gespeichert sind beispielsweise Entscheidungen über den Entzug oder die Neuerteilung von Führerscheinen oder zu Fahrverboten.

Je nach Art und Schwere der Regelverstöße werden die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Gespeichert werden dabei laut KBA nur solche Zuwiderhandlungen, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben.

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Registers wurde vor 60 Jahren geschaffen. Die entsprechende Verordnung stammt vom 25. Juli 1957, aber erst am 2. Januar 1958 ging das Register in Betrieb. Vorläufer war die Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (SNFK), die 1910 beim Polizeipräsidium in Berlin eingerichtet worden war. Die SNFK wurde 1951 dem Kraftfahrt-Bundesamt zugeordnet. Wegen der rasant steigenden Motorisierung und damit auch steigender Unfallzahlen entstand dann das Verkehrszentralregister.

Die berüchtigten Punkte gibt es aber erst seit 1974. Im Jahr 2014 wurde das System grundlegend reformiert. Aus dem Verkehrszentralregister wurde seinerzeit das Fahreignungsregister.