Hintergrund Neckargemünd Rainbach I
> Eine Gestaltungssatzung ist ein Mittel für eine Kommune, das Erscheinungsbild von Gebäuden zu beeinflussen. Gestaltungsvorschriften können als eigenständige Gestaltungssatzung auftreten oder in Form von sonstigen Festsetzungen in Bebauungsplänen. Mit Gestaltungssatzungen können zum Beispiel die Form von Dächern und Fenstern sowie zu verwendende Baumaterialien und Farben bestimmt werden.
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