Plus

Hintergrund Kampfhundeverordnung

Kampfhundeverordnung des

11.06.2019 UPDATE: 11.06.2019 20:30 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg

> Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im Öffentlichen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+