Hintergrund Kampfhundeverordnung
Kampfhundeverordnung des
Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg
> Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im Öffentlichen
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