Hintergrund Gastronomie Neckar-Odenwald-Kreis 2
> 650 Euro für den Wirt und 200 für den Gast: Das ist in Baden-Württemberg der Bußgeld-Regelsatz für Verstöße gegen die 3G-Regel. Der Bußgeldrahmen reicht von 500 bis 10.000 Euro für Betreiber bzw. von 150 bis 1000 Euro für Besucher. Strafe zahlen mussten im Landkreis aber bislang wohl nur wenige. "Bei den durchgeführten Kontrollen wurden kaum beziehungsweise nur marginale Verstöße
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