Hintergrund Flüchtlinge Unterbringung Rhein-Neckar-Kreis
> Die sogenannte vorläufige Unterbringung bildet die zweite Stufe der dreistufigen Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg. Nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung kommen die Geflüchteten für die Zeit von maximal zwei Jahren (Geflüchtete aus der Ukraine höchstens sechs Monate) in die vorläufige Unterbringung in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise. Im Anschluss
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