Hintergrund Flüchtlinge Unterbringung Rhein-Neckar-Kreis

10.02.2023 UPDATE: 08.02.2023 06:00 Uhr 25 Sekunden

> Die sogenannte vorläufige Unterbringung bildet die zweite Stufe der dreistufigen Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg. Nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung kommen die Geflüchteten für die Zeit von maximal zwei Jahren (Geflüchtete aus der Ukraine höchstens sechs Monate) in die vorläufige Unterbringung in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise. Im Anschluss erfolgt eine Weiterverteilung in die sogenannte Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden der jeweiligen Kreise. Die Untere Aufnahmebehörde des Kreises betreibt die Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung, wobei das Landratsamt zumeist die Objekte angemietet hat. Die Nutzungsdauer wird individuell vereinbart und hängt von verschiedenen Faktoren wie der prognostizierten Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab. RNZ