Hintergrund – Bestimmungen für die Entlassung deutscher Kriegsgefangener in Frankreich 1947
Bestimmungen für die Entlassung deutscher Kriegsgefangener in Frankreich 1947: Nach einem Erlass der französischen Regierung vom Mai 1947 wurden Kriegsgefangene, die nach dem 1. Januar 1929 geboren waren, sofort entlassen.
Danach folgten, mit 1. Kategorie bezeichnet, ehemalige Soldaten, die aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet hatten, was sie aber
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+