HINTERGRUND: Radfahren im Wald/Waldgesetz
> Waldgesetz. Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Radfahren im Wald, beschränkt es aber auf Straßen und Wege. Das Landeswaldgesetz in Baden-Württemberg schreibt zusätzlich eine Mindestbreite der "geeigneten" Wege von zwei Metern vor. Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld geahndet. Das Radfahren auf
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