Gericht stoppt Wahl-O-Mat
Köln (dpa) - Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn, das Internetangebot zum Vergleich von Positionen verschiedener Parteien in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Es gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland statt. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien.
Köln (dpa) - Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn, das Internetangebot zum Vergleich von Positionen verschiedener Parteien in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Es gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland statt. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+