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Gericht macht bei Familiennachzug Kindeswohl geltend

Berlin (dpa) - Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist nach Informationen der ARD rechtskräftig geworden. Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war aber nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden. Für diese Gruppe von Flüchtlingen ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Als Begründung nannten die Richter demnach das Kindeswohl.

23.12.2017 UPDATE: 23.12.2017 00:53 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist nach Informationen der ARD rechtskräftig geworden. Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war aber nur der

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