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Gericht: Ex-SS-Mann Gröning ist haftfähig

Celle (dpa) - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle haftfähig. Eine Beschwerde des 96-Jährigen wies das Gericht zurück. Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Jahrzehntelang waren zuvor die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie nicht selbst getötet hatten.

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 12:19 Uhr 20 Sekunden

Celle (dpa) - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle haftfähig. Eine Beschwerde des 96-Jährigen wies das Gericht zurück. Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der

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