Plus Eilantrag

Gericht: Keine Akteneinsicht im Missbrauchsfall Dillinger

Eine Journalistin will Einsicht in die Akten im Missbrauchsfall Dillinger, die Staatsanwaltschaft lehnt ab. Nun hat ein Gericht entschieden. Wieso es der Staatsanwaltschaft recht gibt.

09.10.2024 UPDATE: 09.10.2024 12:25 Uhr 44 Sekunden
Aufarbeitung sexueller Missbrauch im Bistum Trier
Die Aufarbeitungskommission hat den Fall untersucht. (Archivbild)

Trier (dpa/lrs) - Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag einer Journalistin auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren des Missbrauchsfalls Dillinger abgelehnt. Die Journalistin habe für Recherchen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und dessen Aufarbeitung Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Trier beantragt, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte

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