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Bundesverfassungsgericht kippt harte Hartz-IV-Sanktionen

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach dem Urteil dürfen die Jobcenter die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30 Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch diese Sanktionen müssen aber abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden.

05.11.2019 UPDATE: 05.11.2019 17:38 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach dem Urteil dürfen die Jobcenter die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30 Prozent kürzen, wenn Arbeitslose

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