Bundesrat billigt Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen
Berlin (dpa) - Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn in der Länderkammer.
Berlin (dpa) - Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31.
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