Betreuer kritisieren Regeln für Notbetreuung
Stuttgart. (dpa/lsw) Dass Baden-Württemberg auch nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes bei seinen Regeln zur Notbetreuung in Kitas und Schulen bleibt, stößt bei Eltern und Erziehern auf geteiltes Echo. Derzeit haben alle Eltern, die berufstätig sind und glaubhaft versichern können, "unabkömmlich" zu sein, einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz, wenn eine Kita oder Schule
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