Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.

26.02.2020 UPDATE: 26.02.2020 10:13 Uhr 8 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.