Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.

05.11.2019 UPDATE: 05.11.2019 10:13 Uhr 5 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.