Plus Meldepflicht

Arbeitsplätze Für Schwerbehinderte

Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März.

01.02.2021 UPDATE: 01.02.2021 14:23 Uhr 36 Sekunden
Foto: dpa

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Hinweise zum Anzeigeverfahren und

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