Gericht sieht in der Tat einen Mordversuch (Update)
25-Jähriger und 17-Jährige erhalten für Gewalttat an 20-jährigem Ex-Freund mehrjährige Gefängnisstrafen. Eine Revision ist noch möglich.

Neckargemünd/Heidelberg. (fhs) Mehrjährige Gefängnisstrafen erhielten am gestrigen Montag ein 25-jähriger Mann und eine 17-jährige junge Frau. Die große Strafkammer am Landgericht Heidelberg verurteilte sie wegen der Tat am Kümmelbacher Hof vom 7. Januar. Das Strafmaß von neun Jahren für ihn beziehungsweise sechs Jahren und sechs Monaten für sie erfolgte, weil das Gericht die beiden des versuchten Mordes, der schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befand.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn beziehungsweise acht Jahre gefordert hatte. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich. Richter und Staatsanwältin werten die umfangreiche Beweislage durch über 28.000 Smartphone-Kurznachrichten zwischen den Tätern wie auch die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen als Beleg für die "besondere innere Verrohung" der Angeklagten, die Heimtücke der Tat und das gemeinsame Vorgehen.
Was war passiert? Die heute 17-Jährige hatte ihren Ex-Freund aus einer "On-Off-Beziehung" Monate nach ihrer Trennung am 7. Januar nochmals unter einem Vorwand nach Neckargemünd zum Bahnhof und von dort zum etwas abgelegenen Kümmelbacher Hof gelockt. Dort sollte ihr neuer Freund den 20-jährigen "Ex" umbringen. Zwar zeugen die SMS der Tatbeteiligten von einem gewissen Hin- und Hergerissensein, doch letztlich fand das Gericht im Verfahren die Belege dafür, dass die 17-Jährige und der 25-Jährige die Tat als Mord geplant, vorbereitet und umgesetzt haben.
Der laut Oberstaatsanwältin – körperlich wie geistig – der angeklagten 17-Jährigen unterlegene 20-Jährige habe sich mit deren Worten als das "ideale Opfer" ihrer Tötungsfantasien erwiesen. Auf dem dunklen Waldweg sprang der 25-Jährige hinter einem Baum hervor, misshandelte den 20-Jährigen mit Schlägen auf den Kopf, nahm das von der 17-Jährigen mitgebrachte Küchenmesser und stach damit in Rücken und Oberschenkel seines Opfers. Um Hilferufe zu unterbinden, nahmen die Täter dem Opfer dessen Mobiltelefon sowie Geldbeutel ab. Sie ließen den schwer verletzten reglos Daliegenden zurück in der Annahme, er sei schon tot oder werde die Nacht nicht überleben.
Dem Opfer gelang es allerdings, sich bis nach Neckargemünd zu schleppen, wo er auf Passanten traf. Dass der 20-Jährige die Tat überlebt habe, wertete der Vorsitzende Richter noch als strafmildernd für die Angeklagten. Der Wortlaut ihres übermäßigen Kurznachrichten-Austauschs sei an Brutalität schwerlich zu übertreffen, hielt die Oberstaatsanwältin ihnen in ihrem Plädoyer vor. Der Verteidiger des 25-Jährigen hatte erklärt, seinen Mandanten habe die auch eingestandene Tat gereut und er habe sich beim Opfer entschuldigt, was dieser auch angenommen habe. Der Verteidiger der jungen Frau hingegen meldete Zweifel an der Beweisführung im Verfahren an. Generell suchte er Strafmilderndes bereits im Altersunterschied zwischen der 17- und dem 25-Jährigen. Im Übrigen habe doch der Grundsatz zu gelten, "Die Tat einer Jugendlichen ist mit der identischen Tat eines Erwachsenen nicht zu vergleichen." Dies möge das Gericht bei der Strafbemessung berücksichtigen.
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Das Gericht sah bei der jungen Frau jedoch derart "gravierende Erziehungsdefizite und schädliche Neigungen, mangelndes Mitgefühl, fehlendes Einfühlungsvermögen in andere, eine starke Ich-Bezogenheit und die Versuche, andere zu manipulieren." Sie möge die Zeit im Gefängnis zu Therapie, eine Ausbildung in einer Lehre und überhaupt den Wandel ihres bisherigen Lebens nutzen, wolle sie überhaupt noch eine Perspektive haben.
Update: Montag, 17. Oktober 2022, 19.56 Uhr
Prozess vor Abschluss - 17-Jährige gesteht
Neckargemünd/Heidelberg. (luw) Die Beweisaufnahme im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen eine 17-Jährige und und einen 21-Jährigen ist am Mittwoch geschlossen worden. Bekanntlich wird am Landgericht Heidelberg seit Ende September eine Tat verhandelt, die sich im Januar auf dem verlassenen Gelände des Kümmelbacher Hofs zugetragen haben soll. Dabei war ein 20-Jähriger – der Ex-Freund der Angeklagten – durch Tritte, Schläge und Messerstiche schwer verletzt worden.
Nachdem der männliche Angeklagte die Tat bereits eingeräumt hatte, folgte nun auch ein Geständnis der 17-Jährigen. Ihr Verteidiger verlas für sie eine Erklärung, in der sie die Tat "im Wesentlichen" zugab. Jedoch habe sie von den Schlägen und Tritten gegen ihren Ex-Freund nichts mitbekommen, weil es zur Tatzeit am Ort des Geschehens stockdunkel gewesen sei und sie mehrere Meter entfernt vom Angeklagten und dem Opfer gestanden habe. Das Duo soll den 20-Jährigen unter einem Vorwand per Handynachricht auf das Areal am Kümmelbacher Hof gelockt haben; der 21-Jährige habe sich hinter einem Baum versteckt und das Opfer dann von hinten attackiert.
Ein zweiter Tatvorwurf gegen die 17-Jährige wurde am Mittwoch fallen gelassen; dabei ging es wie berichtet um eine mutmaßliche Körperverletzung gegen eine junge Frau am Mannheimer Hauptbahnhof. Der Prozess wird am Montag, 17. Oktober, fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers und womöglich das Urteil folgen.
Update: Mittwoch, 12. Oktober 2022, 20.03 Uhr
Handynachricht mit den Worten "Bring um"
Neckargemünd/Heidelberg. (luw) Unter anderem ermittelnde Polizisten und eine Freundin der Angeklagten sind am Mittwoch im Prozess wegen versuchten Totschlags als Zeugen vernommen werden. An diesem dritten Verhandlungstag ging es vor dem Heidelberger Landgericht auch um den Tatort am Kümmelbacher Hof und um das Verhältnis zwischen den zwei Angeklagten und den Geschädigten.
Auf dem abgelegenen Areal sei es an jenem Freitagabend im Januar "stockdunkel" gewesen, wie ein Polizeibeamter aussagte: Er war kurz nach der Tat mit Kollegen zur Spurensicherung dort. Hier soll sich der 25-jährige Angeklagte auf einem unbeleuchteten Waldweg hinter einem Baum versteckt haben, um sich auf das heute 21-jährige Opfer zu stürzen, es zu treten, zu schlagen und schließlich mit einem Messer auf den jungen Mann einzustechen. Er überlebte mit schweren Verletzungen.
Die 17-Jährige, Ex-Freundin des Opfers und damalige Partnerin des anderen Beschuldigten, war laut Anklage ebenfalls dabei. Wie berichtet soll sie den 25-Jährigen per Handynachricht mit den Worten "Bring um" zu der Tat aufgefordert haben.
Der Polizeibeamte, der die 17-jährige wenig später bei ihr zu Hause in einer Elsenztalgemeinde festnahm, berichtete, dass sich diese dabei zunächst "sehr pubertär und aufgedreht" verhalten habe. Sie habe gesagt, dass sie sich für die Angelegenheit nicht interessiere.
Auf der Fahrt zur Polizeidienststelle habe er sie dagegen völlig anders erlebt: "Da war sie auf einmal in sich gekehrt und hat darüber nachgedacht, was passiert ist", sagte der Polizist. Dabei habe sie die Tat geschildert und erzählt, "dass sie zwei Monate vorher von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden sei und dass eine Racheaktion stattfinden sollte".
Die Mutter der Angeklagten – als "gesetzliche Vertreterin" der Minderjährigen saß sie wieder neben ihr auf der Anklagebank – machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte als Zeugin vor Gericht nichts zu dem Fall.
Eine 19-jährige Freundin der Angeklagten sagte derweil unter Berufung auf Gespräche mit anderen Freunden aus, dass es zwischen der 17-Jährigen und dem Opfer in der Zeit ihrer Beziehung "oft Stress" gegeben habe. Sie selbst habe sie aber als fröhlich und liebenswürdig erlebt. Fortgesetzt wird der Prozess am 10. Oktober.
Update: Mittwoch, 28. September 2022, 17 Uhr
Der Angeklagte räumte die Bluttat ein
Neckargemünd/Heidelberg. (lesa) Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um die Messer-Attacke am Kümmelbacher Hof hat einer von zwei Angeklagten im Heidelberger Landgericht am Montag "den Tatvorwurf im Wesentlichen" eingeräumt. Das ging aus einer von Anwalt Patrick Welke verlesenen Erklärung hervor.
Der 25-jährige Angeklagte soll im Januar den Ex-Partner seiner 17-jährigen Freundin mehrfach ins Gesicht geschlagen, ihn getreten, gewürgt, mit zwei Messerstichen attackiert und ihm Geldbeutel sowie Handy geraubt haben. Die 17-Jährige soll ihren Ex-Freund zuvor unter dem Vorwand auf das Areal gelockt haben, sie wolle ihm eine Hose zurückgeben. Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Totschlag. Im Prozess kamen nun neue Details ans Licht.
In der Erklärung hieß es weiter, dass der 25-Jährige und die 17-Jährige "gemeinsam den Entschluss gefasst" hätten, "den Geschädigten so zu verletzen, dass er sterben könnte". Der Grund: Die 17-Jährige habe dem 25-Jährigen berichtet, ihr Ex-Partner habe "sie in der Beziehung schlecht behandelt und auch vergewaltigt". Sie selbst äußerte sich in der Verhandlung nicht. Das Tatopfer, das später selbst aussagte, wollte dazu nichts sagen. Die Verteidigung der 17-Jährigen beantragte, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen. Dies lehnte das Gericht ab.
Zunächst verlas Anwalt Welke, dass der 25-Jährige, der bereits mehrere Haftstrafen und Drogentherapien hinter sich hat, noch kurz vor der Tat seiner Freundin per Whatsapp geschrieben habe, er könne ihren Ex-Partner auch "richtig boxen". Ihre Antwort habe gelautet: "Bring um."
Also habe sich der ältere der Männer hinter einem Baum am Kümmelbacher Hof versteckt und den 20-Jährigen bei dessen Eintreffen attackiert. "Dann ließ er aber von ihm ab, obwohl mehr möglich gewesen wäre", so der Anwalt. Sein Mandant habe erkannt, dass er einen Fehler gemacht habe und damit gerechnet, dass sein Opfer fliehen und Hilfe suchen könnte. Als die 17-Jährige ihm abends schrieb, der 20-Jährige sei tot, habe er ungläubig und mit einem "weinenden Smiley" reagiert. "Er bereut seinen Fehler sehr und möchte sich gerne entschuldigen", so der Anwalt.
Bevor es dazu kam, rekonstruierte das Gericht mit Hilfe des heute 21-jährigen Opfers sowie zweier Zeugen die Geschehnisse des 7. Januar: Der Geschädigte sagte etwa, dass der 25-Jährige ihn attackiert, das Küchenmesser aber von der 17-Jährigen erhalten habe, die daneben stand. Unter Schock habe er sich nicht wehren können. Wieso das Duo ihn angriff, wisse er nicht. Nachdem seine Angreifer von ihm abließen, habe er sich "hochgekämpft" und sei weggelaufen.
Er habe ans Fenster eines Autos geklopft, in dem zwei Neckargemünder saßen. Sie sagten nun ebenfalls aus. Sein durch die Schläge "verquollenes Gesicht" hätten sie sehen können und ihm angeboten, ins Krankenhaus, zur Polizei oder zum Bahnhof zu fahren. Die Stichverletzungen in Oberschenkel und Nierengegend sahen die beiden nach eigenen Angaben erst nicht und fuhren zur Polizei.
Zu Ende der Verhandlung wandte sich der 25-Jährige an seinen einstigen Kumpel. "Mir tut’s von ganzem Herzen leid", sagte er. Er habe nichts gegen sein Opfer und könne sich nicht erklären, wieso er ihn angegriffen habe. "Ich hoffe, du nimmst meine Entschuldigung an." Der 21-Jährige nickte. Am Mittwoch geht die Hauptverhandlung weiter.
Update: Montag, 26. September 2022, 20.15 Uhr
War es sogar versuchter Mord?
Von Lukas Werthenbach
Neckargemünd/Heidelberg. Es ist eine besonders brutale Tat, die einem 25-Jährigen und einer 17-Jährigen seit dem gestrigen Mittwoch vor dem Heidelberger Landgericht vorgeworfen wird. Sie sollen laut Anklage im Januar einen 20-Jährigen auf das verlassene Gelände des Kümmelbacher Hofs in Neckargemünd gelockt haben, um ihn mit Schlägen, Tritten und Messerstichen zu töten. Das Opfer überlebte wohl nur durch Glück.
Derzeit lautet der Hauptvorwurf auf versuchten Totschlag, doch daraus könnte im Laufe der nächsten Wochen sogar versuchter Mord werden. Der erste Prozesstag war derweil überraschend schnell vorbei.
Die seit Januar andauernde Untersuchungshaft, nun im Gerichtssaal vorgeführt in Fußfesseln, unter den Augen von über einem Dutzend Zuschauern – und dazu eben jene schweren Vorwürfe: Zumindest dem äußeren Anschein nach beeindruckte all dies die Angeklagten wenig.
Die 17-Jährige suchte Blickkontakt mit Familie und Bekannten in den Zuschauerreihen, lächelte kurz und zog sich die Kapuze ihres Pullovers über den Kopf. Weit in den Stuhl zurückgelehnt wartete sie auf den Beginn der Verhandlung. Kurz darauf nahm ihre Mutter neben ihr Platz, nachdem der Vorsitzende Richter sie als deren "gesetzliche Vertreterin" auf dieses Recht hingewiesen hatte.
Anschließend ging es kurz um die Personalien der beiden Angeklagten. Zur 17-Jährigen wurde bekannt, dass sie bisher keinen Beruf erlernt hat, seit Januar im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd einsitzt und zuvor in einer Elsenztalgemeinde wohnte. Der 25-Jährige habe ebenfalls keine Berufsausbildung und verbringt seine Untersuchungshaft in der JVA Mannheim. Vor seiner Verhaftung sei er in einer "Drogenklinik" untergebracht gewesen, wie er sagte.
Dann die Anklageschrift. Spätestens am 7. Januar – dem Tag der Tat – hätten beide Angeklagten den Entschluss gefasst, dem Ex-Freund der 17-Jährigen tödliche Verletzungen zuzufügen. Wie die Staatsanwältin ausführte, soll das Duo den 20-Jährigen abends "unter einem Vorwand" zum "leer stehenden Kümmelbacher Hof" gelockt haben.
Der 25-Jährige habe sich demnach hinter einem Baum versteckt, sich dann auf das Opfer gestürzt und es unter anderem mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als der 20-Jährige auf dem Boden lag, habe ihm der Angeklagte ins Gesicht getreten und ihn wiederholt gewürgt. Erfolgreich forderte er dann das Mobiltelefon des bereits schwer Verletzten.
Doch es wurde noch schlimmer: Laut Anklage hatte die 17-Jährige ein Küchenmesser dabei, mit dem der junge Mann nun in Oberschenkel und Nierengegend des Opfers stach. "Sie verließen den Geschädigten in der Vorstellung, er sei bereits verstorben oder würde dies aufgrund der winterlichen Bedingungen in der Nacht bald tun", so die Staatsanwältin weiter.
Wie die Polizei damals berichtete, schleppte sich der 20-Jährige trotz schwerster Verletzungen in ein Wohngebiet. Dort stieß er auf zwei Passanten, die sich um ihn kümmerten und dafür sorgten, dass er in ein Krankenhaus kam.
Der Richter erklärte hinterher, dass bei dieser Tat auch Mordmerkmale wie Heimtücke "gegeben sein könnten", weshalb eine spätere Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht käme. Kurz darauf wurde die Sitzung auf den 26. September vertagt, weil ein am Verfahren beteiligter Sachverständiger am Mittwoch "verhindert" gewesen sei.
Update: Mittwoch, 21. September 2022, 20 Uhr
Prozess nach Bluttat beginnt später
Neckargemünd/Heidelberg. (luw) Der Prozessauftakt wegen versuchten Totschlags gegen einen 1997 geborenen Mann und eine Jugendliche an diesem Mittwoch (siehe unten) verschiebt sich nach bisherigem Stand auf 10 Uhr. Wie es am Morgen im Heidelberger Landgericht hieß, verzögere sich der Transport der weiblichen Angeklagten, die seit ihrer Festnahme kurz nach der Tat im Januar in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Schwäbisch Gmünd sitzt. Ursprünglich sollte die Verhandlung um 8.30 Uhr beginnen.
Update: Mittwoch, 21. September 2022, 8.45 Uhr
Neckargemünd/Heidelberg. (luw) Unter anderem wegen versuchten Totschlags müssen sich ab dem heutigen Mittwoch zwei junge Menschen vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Hintergrund ist die Bluttat, die zu Beginn des Jahres auf dem Areal des Kümmelbacher Hofs geschehen ist. Wie berichtet wurde dabei ein 20-Jähriger schwer verletzt; er überlebte wohl nur durch Glück.
Auf der Anklagebank sitzen ab diesem Mittwoch, 8.30 Uhr, ein damals 24-Jähriger und eine 16-Jährige. Ihnen wird vorgeworfen, ihr Opfer am 7. Januar "unter einem Vorwand" zum Hof gelockt zu haben, "um ihm Wertsachen abzunehmen und Schmerzen zuzufügen". Nach Auskunft des Landgerichts handelt es sich bei dem 20-Jährigen um den Ex-Freund der 16-jährigen Angeklagten.
Der ältere Beschuldigte soll sich laut Anklage auf besagtem Areal versteckt und sich nach Eintreffen des Opfers von hinten auf dieses gestürzt haben. Dabei habe der 24-Jährige ihn "mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, getreten und gewürgt". Auf Verlangen des Angreifers habe der 20-Jährige diesem sein Mobiltelefon ausgehändigt.
Danach soll der Angeklagte seinem Opfer mit einem Küchenmesser, das von der 16-jährigen Beschuldigten "mitgeführt" worden sei, in den Oberschenkel und in die Nierengegend gestochen haben.
Nach der Tat hätten beide Angeklagte den 20-Jährigen auf dem Boden liegend zurückgelassen, heißt es weiter. Dieser rettete sich in der Folge in ein Wohngebiet, wo sich Passanten um ihn kümmerten.
Wie die Staatsanwaltschaft bereits im August gegenüber der RNZ erklärte, würde im Falle einer Verurteilung für den älteren Angeklagten das Erwachsenenstrafrecht gelten, für die jüngere dagegen Jugendstrafrecht.
Beide, die laut damaliger Auskunft nicht in Neckargemünd wohnten, sitzen seit Januar in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Nach bisherigem Stand wird das Urteil am 14. November erwartet.
Update: Dienstag, 20. September 2022, 20 Uhr
Anklage gegen 24-Jährigen und 16-Jährige wegen versuchten Totschlags
Neckargemünd/Heidelberg. (luw) Nach der Bluttat vom Januar auf dem Areal des Kümmelbacher Hofs steht nun die Anklage fest. Wie die Heidelberger Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, werden eine damals 16-Jährige und ein 24-Jähriger wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Totschlags beschuldigt. Bereits seit Januar sitzen beide Angeklagten in Untersuchungshaft. Der Prozess soll im September vor dem Landgericht beginnen, neun Verhandlungstage sind angesetzt.
Es waren furchtbare Szenen, die sich laut Anklage am Abend des 7. Januar am Kümmelbacher Hof abspielten: Eine 16-Jährige soll einen 20-Jährigen unter einem Vorwand auf das verlassene Grundstück gelockt haben. Demnach habe die Jugendliche ihren 24-jährigen Mittäter "aufgefordert", ihr Opfer zu überfallen und es "in Tötungsabsicht mit Schlägen und Messerstichen" zu attackieren. Dies habe sie mit "Rachegelüsten" begründet. Dem 20-Jährigen wurde laut Anklage unter anderem der Gesichtsschädel zweimal gebrochen. Außerdem erlitt er demnach durch ein Küchenmesser "mehrere Stichwunden im Bereich des Unterleibes und der Beine". Die beiden Angeklagten sollen das Opfer verletzt an "dem einsamen Tatort in der winterlichen Kälte zurückgelassen" haben. Der 20-Jährige rettete sich jedoch in ein Wohngebiet, wo sich Passanten um ihn kümmerten. Der 16-Jährigen wird vorgeworfen, "ihrem erwachsenen Komplizen bei dessen Gewalthandlungen assistiert zu haben".
Die Staatsanwaltschaft erklärte auf RNZ-Nachfrage, dass es sich beim Anklagepunkt des versuchten Totschlags um eine "vorläufige Bewertung" handele: Es sei nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der Beweisaufnahme stattdessen sogar von versuchtem Mord ausgegangen werde. Die beiden Angeklagten hätten vor ihrer Inhaftierung nicht in Neckargemünd gewohnt. Im Falle einer Verurteilung würde für die 16-Jährige Jugendstrafrecht gelten, für den 24-Jährigen das Erwachsenenstrafrecht. Der genaue Termin des Prozessauftakts war am Dienstag vom Landgericht nicht zu erfahren.
Update: Dienstag, 9. August 2022, 19.45 Uhr
Neckargemünd. (RNZ/mare) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage "wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Totschlags" gegen den damals 24-Jährigen und die 16-Jährige erhoben, die im Januar versucht hatten, einen 20 Jahre alten Mann im Kümmelbacher Hof in Neckargemünd zu töten.
Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, sei bereits im Mai Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben worden. Die Jugendkammer hat zwischenzeitlich bereits das Hauptverfahren eröffnet und von September bis November 2022 neun Verhandlungstage anberaumt. "Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Angeschuldigten gelten diese als unschuldig", teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Für die Tat sieht das Gesetz bei Erwachsenen eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren, bei Jugendlichen eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren vor. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft hätten demnach einen hinreichenden Tatverdacht gegen die beiden ergeben. Die damals 16-Jährige soll demnach den 20-Jährigen auf das Gelände gelockt und den 24-Jährigen aus Rachegelüsten zu der Tat angestiftet haben.
Der 24-Jährige habe dann dem 20-Jährigen zwei Frakturen des Gesichtsschädels zugefügt. Außerdem soll er mit einem mitgebrachten Küchenmesser mehrmals auf den Unterleib und die Beine eingestochen haben. Die 16-Jährige soll dabei "assistiert haben", wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Nach dem Überfall sollen die beiden Angeschuldigten den 20-Jährigen verletzt an dem einsamen Tatort in der winterlichen Kälte zurückgelassen haben.