Heidelberg

Der Streit um den "Faulen Pelz" wird noch lange dauern

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird vermutlich nicht in den nächsten Monaten fallen.

13.07.2022 UPDATE: 13.07.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Das ehemaligen Gefängnis "Faule Pelz" in der Heidelberger Altstadt. Archivfoto: Dagmar Welker

Heidelberg. (hob) Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land Baden-Württemberg um das ehemalige Altstadt-Gefängnis "Fauler Pelz" könnte sich über mehrere Monate, wenn nicht sogar über mehr als ein Jahr hinziehen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigte auf Anfrage der RNZ, dass die aktuelle Klage der Stadt gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der siebten Kammer eingegangen ist. "Es ist allerdings kein Eilverfahren", so der Gerichtssprecher weiter: "Über den zeitlichen Ablauf kann ich daher nichts sagen." Vermutlich werde die Angelegenheit aber nicht innerhalb der nächsten Monate entschieden.

Die ehemaligen Zellen im „Faulen Pelz“ werden wohl noch länger leer stehen. Foto: Rothe

Im Durchschnitt dauern Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Jahr. Es könne aber schon sein, dass Streitigkeiten von besonderem öffentlichen Interesse etwas schneller vorangetrieben werden, so der Gerichtssprecher. Das Sozialministerium jedenfalls hat großes Interesse an einer Beschleunigung des Verfahrens, denn es will den "Faulen Pelz" schnell als Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter nutzen. Ansonsten, so betonte eine Ministeriumssprecherin immer wieder, könnten weitere Straftäter freigelassen werden. Allerdings liegt die Bearbeitungsdauer der Angelegenheit in den Händen des unabhängigen Verwaltungsgerichts. Das beklagte Regierungspräsidium kann das Verfahren nicht beschleunigen.

Beim aktuellen Verfahren geht es um eine Weisung des Regierungspräsidiums (RP), dass die Stadt nur mit Zustimmung der Behörde den Bauantrag des Landes um ein Jahr hätte zurückstellen dürfen. Doch genau dies hat der Gemeinderat am 2. Juni beschlossen. Daher sieht die Stadt durch die RP-Weisung ihre kommunale Planungshoheit verletzt.

Auch interessant
"Fauler Pelz"-Streit eskaliert: Heidelberg klagt beim Verwaltungsgericht gegen das Land
Maßregelvollzug im "Faulen Pelz": Heidelberg soll die Blockadehaltung aufgeben
Heidelberg: Tauziehen um den Faulen Pelz geht weiter

Das städtische Rechtsamt prüft unterdessen bereits eine zweite Klage – ebenfalls gegen das RP. Denn dieses will die Stadt nun sogar dazu zwingen, den Bauantrag des Landes tatsächlich zu bearbeiten. Der entsprechende Beschluss ist inzwischen bei der Stadtverwaltung eingegangen, so ein Stadtsprecher. Hintergrund ist ein Antrag des Sozialministeriums nach Paragraf 37 Baugesetzbuch. Dieser besagt, dass im Falle einer besonderen "öffentlichen Zweckbestimmung" eines Bauvorhabens das Regierungspräsidium dieses auch gegen den Willen der Kommune durchsetzen kann. Auch dieses zweite Verfahren könnte sich mehrere Monate hinziehen. Unterdessen läuft dem Sozialministerium die Zeit davon. Der Maßregelvollzug im "Faulen Pelz" soll bis Juni 2025 befristet sein.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.