Der Streit um den "Faulen Pelz" wird noch lange dauern
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird vermutlich nicht in den nächsten Monaten fallen.

Das ehemaligen Gefängnis "Faule Pelz" in der Heidelberger Altstadt. Archivfoto: Dagmar Welker
Heidelberg. (hob) Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land Baden-Württemberg um das ehemalige Altstadt-Gefängnis "Fauler Pelz" könnte sich über mehrere Monate, wenn nicht sogar über mehr als ein Jahr hinziehen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigte auf Anfrage der RNZ, dass die aktuelle Klage der Stadt gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der siebten Kammer eingegangen ist. "Es ist allerdings kein Eilverfahren", so der Gerichtssprecher weiter: "Über den zeitlichen Ablauf kann ich daher nichts sagen." Vermutlich werde die Angelegenheit aber nicht innerhalb der nächsten Monate entschieden.

Im Durchschnitt dauern Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Jahr. Es könne aber schon sein, dass Streitigkeiten von besonderem öffentlichen Interesse etwas schneller vorangetrieben werden, so der Gerichtssprecher. Das Sozialministerium jedenfalls hat großes Interesse an einer Beschleunigung des Verfahrens, denn es will den "Faulen Pelz" schnell als Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter nutzen. Ansonsten, so betonte eine Ministeriumssprecherin immer wieder, könnten weitere Straftäter freigelassen werden. Allerdings liegt die Bearbeitungsdauer der Angelegenheit in den Händen des unabhängigen Verwaltungsgerichts. Das beklagte Regierungspräsidium kann das Verfahren nicht beschleunigen.
Beim aktuellen Verfahren geht es um eine Weisung des Regierungspräsidiums (RP), dass die Stadt nur mit Zustimmung der Behörde den Bauantrag des Landes um ein Jahr hätte zurückstellen dürfen. Doch genau dies hat der Gemeinderat am 2. Juni beschlossen. Daher sieht die Stadt durch die RP-Weisung ihre kommunale Planungshoheit verletzt.
Auch interessant
Das städtische Rechtsamt prüft unterdessen bereits eine zweite Klage – ebenfalls gegen das RP. Denn dieses will die Stadt nun sogar dazu zwingen, den Bauantrag des Landes tatsächlich zu bearbeiten. Der entsprechende Beschluss ist inzwischen bei der Stadtverwaltung eingegangen, so ein Stadtsprecher. Hintergrund ist ein Antrag des Sozialministeriums nach Paragraf 37 Baugesetzbuch. Dieser besagt, dass im Falle einer besonderen "öffentlichen Zweckbestimmung" eines Bauvorhabens das Regierungspräsidium dieses auch gegen den Willen der Kommune durchsetzen kann. Auch dieses zweite Verfahren könnte sich mehrere Monate hinziehen. Unterdessen läuft dem Sozialministerium die Zeit davon. Der Maßregelvollzug im "Faulen Pelz" soll bis Juni 2025 befristet sein.