Ausschuss befreit Ärztehaus von Gestaltungssatzung
Ist das geplante Ärztehaus ein Glücksfall, der Ausnahmen rechtfertigt?

Von Stefan Zeeh
Hirschberg. Von einem "Glücksfall" für Leutershausen sprachen Werner Volk (Freie Wähler) und Karlheinz Treiber (GLH) bei der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Montag. Gemeint war die Möglichkeit, dass anstelle der bisherigen Volksbank-Filiale an der Ecke Haupt- und Raiffeisenstraße ein Ärztehaus inklusive Apotheke entstehen könnte. Der entsprechende Bauantrag für ein Ärztehaus mit fünf Praxen und einer Nutzfläche von insgesamt 650 Quadratmetern sah indes verschiedene Um- und Neubauten vor: So soll das Bestandsgebäude einen Anbau an der Westseite erhalten, wo sich heute noch ein Parkplatz befindet. Zudem soll das Dach steiler werden und Gauben bekommen.
"Für diesen Bereich besteht kein Bebauungsplan", verdeutlichte Bauamtsleiter Rolf Pflästerer die rechtlichen Vorgaben. Daher müsse sich das Gebäude in Form und Größe in die Umgebung einfügen. Außerdem sei in diesem Bereich Leutershausens die dort gültige Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zu berücksichtigen. "Bisher ist es kein ortsbildprägendes Gebäude, es wird aber eins", fand Pflästerer. Deshalb sollten die Vorgaben der Gestaltungssatzung berücksichtigt werden. Dazu hatte der Bauherr allerdings einige Ausnahmen beantragt, etwa in Bezug auf die Traufhöhe.
Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung dürfen Gebäude eine Traufhöhe von sieben Metern nicht überschreiten. Allerdings liegt bereits das Bestandsgebäude darüber, durch den Anbau ergibt sich eine Traufhöhe von knapp neun Metern. Zwar sei eine terrassierte Dachlandschaft am Übergang des Altbaus zum Neubau wünschenswert, da diese zu einer Verringerung der Traufhöhe führe, so Pflästerer; doch dies sei mit Blick auf einen geordneten Praxisbetrieb mit Barrierefreiheit nicht praktikabel. Deshalb befürwortete die Verwaltung die Überschreitung der Traufhöhe. Dieser Ansicht schlossen sich Freie Wähler, CDU und FDP an. "Wir müssen die Realität sehen", wies Christdemokrat Christian Würz auf die für ein Ärztehaus notwendigen Gegebenheiten hin. Mit der Gestaltungssatzung habe man zwar eine Grundlage geschaffen, aber kein zementiertes Regelwerk.
Anders sah es Thomas Scholz (SPD), der darauf verwies, dass die vorgegebene Traufhöhe "massiv", also um fast 30 Prozent überschritten werde. Das Argument, dass die Gewährleistung eines geordneten Praxisbetriebs auf verschiedenen Ebenen Schwierigkeiten bereite, konnte er nicht nachvollziehen, da im Obergeschoss gar keine Praxen geplant seien. "Da ist bereits eine Rampe drin", verwiesen zudem Karlheinz Treiber und Monika Maul-Vogt (GLH) darauf, dass nach den vorgelegten Plänen eine Maßnahme zur Barrierefreiheit im Untergeschoss eingeplant sei.
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"Uns laufen die Ärzte deswegen nicht weg", war sich Treiber sicher. Eine Ablehnung der Überschreitung der Traufhöhe werde das Vorhaben nicht verhindern. Trotz dieser Argumente stimmte der Ausschuss der Überschreitung der Traufhöhe zu, bei Gegenstimmen aus GLH und SPD. Einstimmig erteilten die Gremiumsmitglieder dagegen dem Bauantrag ihr Einvernehmen, ebenso wie der von der Gestaltungssatzung abweichenden Höhe der Gauben. Ebenso einstimmig lehnten sie aber den Wunsch des Bauherrn ab, die Gauben aus Metall zu errichten. Nach der Gestaltungssatzung seien Schleppgauben in den gleichen Materialien einzudecken wie das Hauptdach, so Bauamtsleiter Pflästerer.
Diskussionen gab es auch um den Wegfall der Parkplätze, wodurch für das Ärztehaus nicht genügend Stellplätze nachgewiesen werden können. Zwölf Stellplätze sollten es sein, nur acht könne der Bauherr vorhalten. Für die vier fehlenden Plätze schlug die Verwaltung vor, von dem Bauherrn eine Ablöse einzufordern. "Ob wir uns damit einen Gefallen tun?", fragte sich Scholz, der diesem Vorhaben mit Skepsis gegenüberstand. Letztlich stimmte er aber ebenso wie die anderen Ausschussmitglieder für diese Vorgehensweise. "Die Verwaltung ist sicher in der Lage, zeitgemäße Preise aufzurufen", war sich Oliver Reisig (FDP) sicher, dass die Ablösesumme korrekt angesetzt wird.