"Wallfahrtsstadt"

Walldürn stärkt seine Identität

Neue Ortsschilder mit der Zusatzbezeichnung "Wallfahrtsstadt" sollen die Bedeutung als Pilgerstätte hervorheben.

10.12.2021 UPDATE: 11.12.2021 06:00 Uhr 3 Minuten
Bürgermeister Markus Günther (l.) und Erzbischof Stephan Burger enthüllten im Rahmen der Hauptwallfahrtszeit einen Prototypen für die Gestaltung der neuen Ortsschilder. Walldürn darf ab 1. Januar die Zusatzbezeichnung „Wallfahrtsstadt“ auf den Ortstafeln führen. Foto: Stadt

Walldürn. (jam/pm) "Walldürn ist der größte eucharistische Wallfahrtsort in Deutschland und somit ein bedeutendes geistliches Zentrum in unserer Erzdiözese Freiburg, das jährlich von Tausenden von Pilgerinnen und Pilgern aufgesucht wird. Es freut mich, dass die Bedeutung von Walldürn als Wallfahrtsort nun auf den neuen Ortsschildern zum Ausdruck kommen kann." Erzbischof Stephan Burger hatte bereits bei seinem Besuch während der Hauptwallfahrtszeit im Sommer seine Begeisterung darüber ausgedrückt, dass Walldürn künftig seine Stellung als "Wallfahrtsstadt" prominent an seinen Ortseingängen verkündet. Damals fehlte allerdings noch das grüne Licht aus dem Innenministerium für die Zusatzbezeichnung. Das hat Minister Thomas Strobl nun am Donnerstag nachgeholt.

"Die Beständigkeit dieser Verbindung unterstreichen"

"Mit der Genehmigung von Zusatzbezeichnungen stärken wir unsere Kommunen im besten Sinne: Wir stärken ihre Identität, das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort", sagte der Innen- und Kommunalminister bei der Bekanntgabe. Dabei bezeichnete er die Kommunen im Land als "bärenstark". Für sie bedeute kommunale Selbstverwaltung nicht nur, die örtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln: "Sie haben ein eigenes Selbstverständnis und sie prägen damit die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort."

Innenminister Thomas Strobl genehmigte die Zusatzbezeichnungen für 23 Städte und Gemeinden. Foto: Stadt

Das sieht auch Bürgermeister Markus Günther so: "Die Entwicklung der Stadt Walldürn – von der Historie bis in die Moderne – ist sehr eng mit der Geschichte der Wallfahrt verbunden. Mit der nun offiziellen Zusatzbezeichnung haben wir eine weitere Möglichkeit, die Beständigkeit dieser Verbindung zu unterstreichen." Ursprünglich wollte der Gemeinderat eine weitere wichtige Verbindung – die zur Bundeswehr – auf den Ortsschildern zum Ausdruck bringen. Das Vorhaben scheiterte jedoch an den Auflagen des Innenministeriums, das die beantragte Zusatzbezeichnung "Wallfahrts- und Garnisonsstadt" zu Beginn des Jahres abgelehnt hatte. Jede Stadt dürfe nur eine Zusatzbezeichnung tragen. In einer erneuten Abstimmung in der Mai-Sitzung einigte sich der Gemeinderat dann aus historischen Gründen auf den Zusatz "Wallfahrtsstadt".

Ab Neujahr darf Walldürn die neue Bezeichnung formal auf seinem Ortsschild führen. Geplant ist es laut Meikel Dörr aus der Stabsstelle des Bürgermeisters, alle Schilder der Gemeinde abzuändern, nicht nur die der Kernstadt. Voraussichtlich dauert es aber noch etwas länger, bis die Stadt mit ihrer herausragenden Bedeutung als Pilgerstätte werben kann. Denn – so erklärt es Dörr – noch weiß die Stadtverwaltung nicht, wie genau sie die künftigen Ortsschilder gestalten darf. Das formelle Schreiben des Innenministeriums, das diese Hinweise enthalten soll, ist bislang nicht in Walldürn eingetroffen. Ohne diese Ausführungshinweise können die neuen Ortseingangsschilder nicht in Auftrag gegeben werden.

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So geht es neben Walldürn noch Mosbach und Osterburken, die als weitere Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis eine Zusatzbezeichnung führen dürfen. Die Kreishauptstadt Mosbach hat sich für die Zusatzbezeichnung "Hochschulstadt" entschieden, Osterburken erinnert mit dem Titel "Römerstadt" an seine Vergangenheit. Insgesamt haben im Ländle 23 Kommunen von der neuen Regelung Gebrauch gemacht.

"Die 23 Zusatzbezeichnungen sind bunt und vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg", sagt Strobl. "Mit den Zusatzbezeichnungen nehmen wir die Menschen mit auf eine kulturhistorische Reise durch unser Land. Mehrfach wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, zum Beispiel auf die Zähringer oder die Waldenser, oder auf berühmte Söhne der jeweiligen Stadt, zum Beispiel auf Hesse, Hölderlin oder Schiller. Gleich zwei Städte reklamieren die Donauquelle für sich. Und acht Städte des Landes fühlen sich schon lange völlig zu Recht als Hochschulstädte und sollen sich zukünftig auch offiziell so nennen dürfen", erklärt der Minister.

Der Innenminister war es, der 2020 eine Änderung der Gemeindeordnung angestoßen hatte. Sie lockerte die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen.

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen "Bad" und "Universitätsstadt" verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

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