Weinheim

Wo die Innenstadt erhalten und gestaltet wird

Die Stadt will ihre City auch mit neuen Satzungen zur baulichen Gestaltung fit für die Zukunft machen.

20.07.2021 UPDATE: 21.07.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden
Die City: Schwarz umrandet ist der Bereich der noch gültigen Satzung von 1994, grün ist das Gebiet der neuen Gestaltungssatzung. Die sieben Erhaltungsgebiete sind blau umrahmt. Grafik: Repro

Von Philipp Weber

Weinheim. Als man das Jahr 1994 schrieb, änderte sich die Innenstadt bereits gewaltig. Die Verantwortlichen beschlossen damals eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, um Weinheims unverwechselbaren Charakter zu erhalten. Nach 27 Jahren ist es jedoch Zeit, die Satzungen ans 21. Jahrhundert und dessen Herausforderungen für Innenstädte anzupassen. Der Gemeinderat hat am 21. April entschieden, dafür in ein langwieriges Verfahren einzusteigen. Das Ziel: die alte Gestaltungssatzung zu novellieren – und die Erhaltungssatzung im Grunde auf mehrere kleinere Quartiere aufzusplitten. In Stein gemeißelt ist aber noch nichts. Das Verfahren ist in der Phase des Vorentwurfs, noch bis Freitag, 23. Juli, nimmt die Stadt Anregungen aus der Bürgerschaft auf. Es folgen weitere Beteiligungsschritte.

> Die Erhaltungssatzungen: Mithilfe von Erhaltungssatzungen erreichen Kommunen, dass die Charakteristik bestimmter Stadtquartiere erhalten bleibt. Das bedeutet nicht, dass es auf keinen Fall zu Rück-, Um- oder Neubauten kommt. Diese bedürfen jedoch besonderer Genehmigungen. In Weinheim werden nun sieben Innenstadtbereiche für schützenswert erachtet. Den Anfang macht die historische Keimzelle der Stadt: der etwas mehr als zwei Hektar große Domhofbezirk. Das Gerberbachviertel ist mit seinen 10,7 Hektar größer, aber nicht weniger hübsch. Weiter geht es mit dem 5,7 Hektar großen Gründerzeitviertel an Sophien- und Schulstraße. Ludwigsviertel heißt ein 0,66 Hektar großer Bereich zwischen Bahnhof und Bundesstraße 3. "Stadterweiterung der 1920er- und 1930er-Jahre" nennt sich der 1,4-Hektar-Bereich rund um die Roonstraße. 0,89 Hektar umfasst das Steinwegviertel Nord zwischen Dürreplatz und Heisenberg-Gymnasium, während sich das Steinwegviertel Süd auf der anderen Seite des Platzes die Fußgängerzone entlangzieht.

> Der Prankel: Ebenfalls mit einer Erhaltungssatzung wird der 12,7 Hektar große Bereich Prankel im Süden der Kernstadt versehen. Das Verfahren zu diesem eigentlich schon innenstadtentfernten Quartier schließt zwar an die Thematiken Erhalten und Gestalten an, ist politisch jedoch ein ganz eigenes Paar Schuhe. Die Verwaltung begründet die dort vorgesehenen Einschränkungen für Grundstückseigentümer und Bauherren damit, dass sich das Erscheinungsbild des Viertels seit dessen Errichtung vor knapp 100 Jahren kaum geändert habe. Die durchweg zweigeschossigen Häuser mit ihren Walmdächern und Vorgärtchen verliehen dem Quartier seinen Charakter, heißt es.

> Die Gestaltungssatzung: Für die Innenstadt bleibt es bei einer Gestaltungssatzung. Diese wird gründlich erneuert. Grundlegendes Ziel einer Gestaltungssatzung ist, "gestalterische Bedingungen für bauliche Anlagen" festzusetzen. Gemeint sind auf Dauer errichtete Bauten. Anlassbezogene Verzierungen wie Kerwe-Wimpel zählen nicht dazu. Werbeanlagen, Dachgauben oder Fenster werden jedoch von der Satzung erfasst. Schließlich entscheidet sich an derartigen Elementen, in welcher Qualität ein Quartier gestaltet wird. Die Inhalte der alten Gestaltungssatzung bleiben zumeist erhalten.

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Allerdings will man stärker zwischen einzelnen Teilbereichen unterscheiden. An Orten wie der Bahnhofstraße könnten Werbeanlagen größer sein als woanders. Für Dachgestaltungen könnte es außerhalb des Gerberviertels größere Spielräume geben als darinnen. Und: Die Zulassung von Solar-Anlagen wird erleichtert. Bei anderen Themen sollen die Formulierungen klarer werden. Diese Satzung gilt weiter für die ganze Innenstadt.

> Fazit: Was das Erhalten betrifft, ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die starken Beschränkungen von Erhaltungssatzungen künftig nur noch in sieben Teilbereichen der Innenstadt zum Tragen kommen sollten. Dafür wird das zwischen den Weltkriegen errichtete Prankel-Gebiet neu als Erhaltungszone definiert.

Die Gestaltungssatzung wiederum bleibt als innerstädtisches "Gesamtkunstwerk" erhalten, wird aber ausdifferenziert. Ausnahme von der Regel bilden Anlagen wie das Schloss: Hier greift der Denkmalschutz in besonderem Maße.

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