Heidelberg

Was bei den Alkohol-Regeln nun gilt (Update)

Das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese wird bis zum 11. Juli verlängert.

16.06.2021 UPDATE: 17.06.2021 22:45 Uhr 3 Minuten, 23 Sekunden
Foto: Uwe Anspach/dpa

Heidelberg. (rie) Ab sofort gibt es in Teilen Heidelbergs an Wochenenden ein nächtliches Alkoholverbot. Die Stadt hat am Donnerstag eine entsprechende Verfügung erlassen.

Wie begründet die Stadt das Verbot? Auch nach den Krawallen vom Pfingstwochenende habe es immer wieder unzulässige Ansammlungen gegeben, so ein Stadtsprecher. Dabei werde zuweilen viel Alkohol konsumiert und Lärm verursacht – immer wieder gebe es Straftaten. Das Alkoholverbot diene gemeinsam mit dem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese daher der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz.

> Was wird konkret verboten und zu welchen Zeiten? Das Verbot gilt nur an Wochenendnächten, also in den Nächten auf Samstag und Sonntag. Ab 23 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke zum Mitnehmen mehr verkauft werden – also etwa an Kiosken oder Imbissen. Aber auch Kneipen dürfen nicht mehr "auf die Gasse" ausschenken, sondern nur noch Gäste bedienen, die an ihren Tischen sitzen – egal, ob diese Tische drinnen oder draußen stehen. Ab 24 Uhr ist auch der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt. Nach Mitternacht kann man am Wochenende also nur noch in der Gastronomie Alkohol konsumieren.

Der Geltungsbereich des Alkoholverbots.

> An welchen Orten genau gelten Verkaufs- und Konsumverbot? Zum einen in der kompletten Altstadt: Dazu gehören auch der Schlossgarten, der Karlstorbahnhof und der Neckarstaden. Zudem gilt es auf der Alten Brücke sowie an der Nepomuk-Terrasse (die in Neuenheim liegt). An der Neckarwiese greift das Verbot ebenfalls – wobei für diese in den Nächten auf Samstag, Sonntag und Montag ohnehin ab Mitternacht ein Aufenthaltsverbot gilt. Auch der Bismarckplatz und das Areal drumherum liegen im Geltungsbereich. In Bergheim sind weite Teile der Bergheimer Straße fast bis zum dortigen Campus inbegriffen, ebenso die Poststraße inklusive Schwanenteichanlage. Zusätzlich gilt das Verbot an und rund um die etwas innenstadtfernere Montpellierbrücke. "Im Bereich der Brücke gibt es Örtlichkeiten, die stark frequentiert sind und in denen auch Alkohol verkauft wird", erklärt ein Stadtsprecher.

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> Bleibt das Verbot den ganzen Sommer über? Das ist noch unklar. Die jetzige Verfügung gilt vorerst bis 12. Juli – also für die nächsten vier Wochenenden. "Wir müssen die nächsten Wochen abwarten", sagt der Stadtsprecher. "Aber klar ist: Wir verhängen solche Maßnahmen nicht gerne." Er verweist auch darauf, dass zur Zeit viele Städte in Baden-Württemberg zu dem Instrument des Alkoholkonsum- und Verkaufsverbots griffen.

> Was verspricht sich die Polizei von dem Alkoholverbot? "Alkohol ist ein Trigger", sagt Polizeisprecher Christopher Weselek. "Je später die Stunde, je höher der Pegel, desto eher führt es bei ein paar wenigen zu Exzessen." Gerade in der Altstadt habe man die letzten Wochen, wenn die Gaststätten längst zu waren, rund um einzelne Kioske "viel kommunizieren müssen", sagt Weselek. "Da versorgen sich dann Heranwachsende noch mit Alkohol und werden aggressiver." Mit dem Verbot erhoffe man sich eine deutliche Entspannung. Weselek sagt auch: "Wie stets in Übergangsphasen gehen wir mit viel Fingerspitzengefühl vor, gerade, wenn manche noch nichts von den neuen Regeln wissen." Die Stadt stellt demnächst Schilder auf, um auf das Verbot hinzuweisen.

Update: Donnerstag, 17. Juni 2021, 22.52 Uhr


Stadt verschärft Alkohol-Regeln an beliebten Plätzen

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Die erste Reaktion der Stadt Heidelberg auf die Randale vom Pfingstwochenende war ein Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese. Nun folgt ein zweiter Schritt: Der Außer-Haus-Verkauf und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum werden eingeschränkt.

Das Verbot soll ab diesen Freitag stets an den Wochenendnächten gelten, wie ein Stadtsprecher am Mittwoch der RNZ sagte. In der gesamten Altstadt – dazu gehört etwa auch der Schlossgarten –, rund um den Bismarckplatz und auf der Neckarwiese darf ab Mitternacht kein Alkohol mehr getrunken werden. Nach den derzeitigen Plänen ist es zudem Kiosken, "Spätis" und anderen Läden schon eine Stunde früher, also ab 23 Uhr, verboten, alkoholische Getränke zu verkaufen. Die Gastronomie ist von den Plänen nicht betroffen. Wirte dürfen ihren Gästen in der Bar oder im Restaurant weiterhin Alkohol ausschenken, auch an den Tischen unter freiem Himmel.

Zudem teilte die Stadt mit, dass das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese an Wochenenden verlängert wird: Es soll nun vorerst bis 11. Juli gelten – und damit bis zu dem Tag des Fußball-EM-Finales. Allerdings gilt es schon ab diesem Wochenende nicht mehr ab 22 Uhr, sondern erst ab 0 Uhr. Damit werden die Zeiten an die Außenbewirtschaftung der Gaststätten angepasst. Diese dürfen ihre Gäste während der EM bis 0 Uhr draußen bedienen.

Warum das Alkoholverbot jetzt kommt, dazu äußerte sich ein Stadtsprecher am Mittwoch so: "Stadt und Polizei stehen in engem Austausch zur öffentlichen Sicherheit und sehen auch für die kommenden Wochenenden besondere Herausforderungen."

Näheres zu der Neuregelung will die Stadt an diesem Donnerstag bekannt geben. Dann sollen auch bereits die entsprechenden Allgemeinverfügungen für das Verbot für den Konsum und Verkauf von Alkohol sowie für das zeitlich geänderte Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese fertig sein. Sie können dann beide bereits am Freitag, 18. Juni, in Kraft treten.

Am Pfingstwochenende hatten zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsenen auf der Neckarwiese randaliert. Sie warfen Flaschen auf Polizeibeamte und beschädigten unter anderem Schaustellerbuden, ein Corona-Testzentrum sowie Toilettenanlagen. Drei Polizisten wurden verletzt. Die Stadt hatte mit einem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese auf die Ausschreitungen reagiert, das die Polizei mit starken Kräften überwachte.

In den folgenden Nächten hatte eine Gruppe von rund 100 jungen Leuten dann in der Innenstadt Ärger gemacht: Die Polizei musste mehrmals wegen Vandalismus, Ruhestörung und körperlicher Auseinandersetzungen eingreifen.

Update: Mittwoch, 16. Juni, 20 Uhr

In diesem Bereich gilt das Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Foto: Stadt Heidelberg
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