"Interessen werden gewährleistet sein"
Der Bürgermeister stand im Dilsberger Ortschaftsrat Rede und Antwort,

Neckargemünd-Dilsberg. (wb/cm) Die umstrittene Neubebauung im Dilsberger Ortsteil Rainbach hat die Bürger in Scharen in die jüngste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates getrieben. Bekanntlich soll das traditionsreiche Gasthaus "Zum Neckartal" abgerissen und das Areal mit mehreren Mehrfamilienhäusern und einem Hotel samt Restaurant neu bebaut werden. Bürgermeister Frank Volk war der Bitte des Ortsvorstehers Karlheinz Streib gefolgt, zur Bürgerfragestunde anwesend zu sein.
Ein Bürger wollte wissen, ob die Stadt die rechtlichen Auswirkungen des Beschlusses zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geklärt habe. Der Gemeinderat habe lediglich beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der Wohnen, Gastronomie und Hotel vorsehe, so Volk. Erst durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und Behörden gegeben. Eine Bürgerin aus Rainbach fragte, ob es eine vertragliche Grundlage zur Nutzung des Weges am Neckar gibt. Volk räumte ein, dass die Zugangsrechte im Moment noch nicht ganz geklärt seien. Auf jeden Fall würden diese aber Voraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens sein.
Eine Initiatorin für ein mögliches Bürgerbegehren wollte wissen, ob eine Anfrage nach der Anzahl der wahlberechtigten Bürger in Neckargemünd eingegangen sei und ob diese rechtzeitig bearbeitet werde. Volk sagte dies zu und erklärte, dass es etwa 11.000 Wahlberechtigte gebe. Von diesen müssten sieben Prozent, also circa 750 den Antrag auf ein Bürgerbegehren unterzeichnen.
Auf die Frage, warum im Rahmen des Bauvorhabens rund 2500 Quadratmeter Wohnfläche geschaffen werden sollen, bemerkte Volk: "Wir haben dem Investor klar gemacht, dass der Umfang der bisher geplanten Bebauung nicht genehmigungsfähig sein wird."
Volk gab bekannt, dass für den 30. April zum Thema eine Bürgerversammlung in der Graf-von-Lauffen-Halle in Dilsberg durchgeführt werden soll, an der auch der Investor teilnehmen werde. Auf die Frage, ob der Gemeinderat den Bauherren verpflichten könne, Teile der bisherigen Bebauung zu erhalten, antwortete der Bürgermeister, dass dies rechtlich wohl nicht durchzusetzen sei. Allerdings hätten die bestehenden Außenmauern Bestandsschutz.
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Abschließend wurde gefragt, ob der Gemeinderat die Entscheidung über das Bauvorhaben dem Ortschaftsrat übertragen könne. Dieser werde ein großes Gewicht bei der Entscheidung haben, so Volk. In mehr als 90 Prozent der Fälle übernehme der Gemeinderat das Votum des Ortschaftsrates. Die Genehmigungsbehörde sei jedoch das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Dieses folge in der Regel dem Gemeinderat. "Wir sind am Anfang des Verfahrens", betonte Volk. "Ihre Interessen als Bürger werden in jeder Planungsphase gewährleistet sein."