Beate Bahner lässt Gerichtstermin wegen Maskenpflicht platzen
Ihr Mandant hatte an der "Solidaritätskundgebung" für sie teilgenommen - "Ich verhandle nicht mit Maske"

Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Der Prozess war bereits vorbei, bevor er überhaupt begonnen hatte. Die Heidelberger Anwältin Beate Bahner, die alle Corona-Verordnungen für verfassungswidrig hält, hielt Richterin Britta Nagel für befangen. Weil Nagel darauf bestand, dass auch sie als Verteidigerin eine Maske tragen müsse, warf Bahner ihr vor, gegen das Vermummungsverbot zu verstoßen. "Ich will wissen, wer der Zeuge und wer der Richter ist", erklärte die Anwältin. Allerdings tragen alle im Amts- und Landgericht eine Maske – seit Oktober 2020 auch in den Verhandlungen.
Bahner hatte schon vor dem Saal keine Maske getragen. "Ich bin nicht gefährlich. Ich habe weder Sars noch Ebola. Ich zahle jedem 100.000 Euro, der wegen mir an Covid-19 erkrankt", erklärte sie der Richterin. Und stellte klar: "Ich verhandle nicht mit Maske." Nagel hob den Termin daraufhin auf. Eine andere Richterin muss nun über den Befangenheitsantrag entscheiden. Dann wird ein neuer Termin anberaumt.
Es überrascht, Bahner als Verteidigerin in einem Bußgeldprozess zu sehen. Die Fachanwältin für Medizinrecht hatte an Karfreitag 2020 erklärt, ihre Zulassung zurückzugeben, nachdem ihr Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Verordnungen "aller 16 Bundesländer" abgelehnt wurde. "In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun", schrieb sie damals ihren Unterstützern.
Einen solchen Unterstützer verteidigt sie nun vor Gericht. Ihr Mandant begrüßt sie und weitere Zuschauer demonstrativ mit Handschlag. Er hat gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung Einspruch eingelegt. Der Beschuldigte hatte am 15. April an einer "Solidaritätskundgebung" für Beate Bahner vor dem Heidelberger Polizeirevier-Mitte teilgenommen und soll deshalb 1000 Euro zahlen. Damals hatten sich 150 Menschen versammelt – ohne Masken oder Abstand – auf dem Vorplatz des Gebäudes in der Römerstraße. Bahner hatte einen Anhörungstermin bei der Kripo, nachdem sie zuvor zu einer verbotenen Demonstration aufgerufen haben soll. Damals waren alle Versammlungen bundesweit untersagt.
Der Beschuldigte schrieb der RNZ im Vorfeld des Prozesses, er habe Maske getragen und Abstand gehalten. Außerdem sei er "im Auftrag der Presse" dort gewesen. Ein sogenannter Vlogger – also jemand, der Videobeiträge etwa auf die Plattform Youtube hochlädt – habe ihn beauftragt, Beate Bahner an diesem Tag zu interviewen.
Auch die RNZ und andere Medien dokumentierten die Geschehnisse vor dem Polizeirevier. Weil die Polizei die Versammlung damals weder aufgelöst noch die Personalien der Demonstranten aufgenommen hatte, gab es viel Kritik. Mit einer zwölfköpfigen Ermittlungsgruppe wertete die Polizei im Nachgang allerdings frei zugängliche Videos der Kundgebung aus – und identifizierte so einige Teilnehmer. Knapp 30 Bußgeldverfahren leitete die Stadt daraufhin ein. "Weit überwiegend wurden jedoch Rechtsmittel eingelegt", erklärt ein Stadtsprecher auf RNZ-Anfrage. Sie müssen deshalb vor Gericht verhandelt werden: Im März, April und Mai stehen noch weitere Verhandlungen an.
Wie es in diesem Verfahren weitergeht, ist noch unklar. Es gibt bereits ein Urteil des Amtsgerichts gegen einen anderen Teilnehmer der Kundgebung. Er legte Beschwerde dagegen ein und lässt es vom Oberlandesgericht in Karlsruhe prüfen. Sollte Nagel als nicht befangen erklärt werden, kann sie sich vorstellen, erst mal abzuwarten, was die Karlsruher Richter dazu sagen.