Gestürzter Radler hätte nicht auf der B37-Radspur fahren dürfen
Der Stadt Heidelberg hat die Stelle untersucht und "kein Fehlverhalten" der Baustellen-Organisation festgestellt.

Neckargemünd/Heidelberg. (cm) "B37-Radspur brachte 27-jährigen Radler zu Fall" – unter diesem Titel berichtete die RNZ unlängst über den Sturz eines 27-Jährigen im Baustellenbereich zwischen Neckargemünd und Heidelberg. Daniel Badstöber war in Höhe der Schlierbacher Orthopädie über die Kante des neuen Bordsteins an einer Bushaltestelle gestürzt. Das Hindernis war seiner Ansicht nach nicht zu sehen.
Der Radler verletzte sich zum Glück nur leicht. Er sah jedoch noch weitere Gefahrenstellen im Baustellenbereich entlang der Strecke und kritisierte, dass Bauarbeiter – trotz seines Hinweises – die Gefahrenstelle nicht gesichert hätten. Die Stadt Heidelberg ist nach dem RNZ-Bericht aktiv geworden und hat den Vorfall untersucht.
"In erster Linie ist es uns sehr wichtig, dass der Sturz glimpflich ausgegangen ist und dass der Radfahrer keine schlimmeren Verletzungen davongetragen hat", so Stadtsprecherin Christiane Calis. Nach Prüfung der Verhältnisse vor Ort und den Stellungnahmen der beiden von der Stadt beauftragten Fachunternehmen komme man gemeinsam zu folgendem Schluss: Der von dem Radfahrer genutzte Abschnitt sei noch nicht zur Nutzung freigegeben gewesen. Dies sei durch Baken und entsprechende Bodenmarkierungen auch klar erkennbar gewesen. "Unseres Erachtens liegt daher kein Fehlverhalten in der Baustellenorganisation vor", so Calis.
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Eine der vier Fahrspuren – jene am Neckar – der B37 zwischen Neckargemünd und Heidelberg wird bekanntlich derzeit zu einer Radspur umgebaut. Inzwischen sind neue Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht, Bushaltestellen wurden umgebaut und ein Teil der Betonelemente als Abgrenzung zum motorisierten Verkehr stehen bereits. Nach einem zweijährigen Verkehrsversuch mit wissenschaftlicher Begleitung soll entschieden werden, ob die Radspur zur Dauereinrichtung wird.



