Gestürzter Radler hätte nicht auf der B37-Radspur fahren dürfen
Der Stadt Heidelberg hat die Stelle untersucht und "kein Fehlverhalten" der Baustellen-Organisation festgestellt.
Neckargemünd/Heidelberg. (cm) "B37-Radspur brachte 27-jährigen Radler zu Fall" – unter diesem Titel berichtete die RNZ unlängst über den Sturz eines 27-Jährigen im Baustellenbereich zwischen Neckargemünd und Heidelberg. Daniel Badstöber war in Höhe der Schlierbacher Orthopädie über die Kante des neuen Bordsteins an einer Bushaltestelle gestürzt. Das Hindernis war seiner Ansicht nach nicht zu
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