Zaunanlage im Gewann Schneeberg nachträglich genehmigt
Steinbruch-Betreiber: Es war Gefahr im Verzug - Der Zaun des Anstoßes

Mauer. (cm/tri) Den Tagesordnungspunkt "Errichtung einer Zaunanlage, Gewann Schneeberg" wollte Manfred Watzlawek (Grüne) in der zurückliegenden Sitzung des Gemeinderates nicht einfach abhaken. Viel zu brisant erschien ihm dieses Thema, zu dem er eine seitenlange Stellungnahme verlas, in der es auch um die Halde im Steinbruch ging. Watzlawek störte sich daran, dass der Gemeinderat nachträglich das Einvernehmen zu dem bereits errichteten, etwa zwei Meter hohen und 230 Meter langen Zaun entlang der Abbruchkante geben solle. "Der eingezäunte Bereich umfasst etwa 7400 Quadratmeter Streuobstwiesengrundstücke", so Watzlawek. "Der Zaun wurde vom Steinbruchbetreiber bereits Mitte November 2020 ohne Bauantrag und daher ohne die erforderliche Baugenehmigung gebaut."
Durch den neuen Zaun, der große Teile der verbliebenen Wiesen auf der Kuppe umfasst, würden Naherholungsaktivitäten der Anwohner unterbunden, der Wildwechsel erschwert oder unmöglich gemacht und die schützenswerten Streuobstwiesen wohl nicht mehr gepflegt. Die Gemeinderäte hätten nur erfahren, dass der Zaun "durch Behördenauflage" an neuer Stelle errichtet werden müsse. Watzlawek sah zahlreiche offene Fragen, wie etwa diese: Warum wird erst gebaut und dann beantragt? Welche Behörde verlangt den Zaun? Und was ist der Auslöser dieses Verlangens?
Vom Landratsamt habe er erfahren, dass es eine "Rutschung" nahe des vorherigen Zauns gegeben habe und der Zaun für den "unwahrscheinlichen Fall, dass die Rutschung nach Jahren der Stabilität fortschreitet", versetzt werden müsse. Watzlawek fragte, wie groß das Risiko ist. Er vermisste Offenheit gegenüber Bürgern, Transparenz, das Einhalten demokratischer Regeln sowie Instanzen und einen respektvollen Umgang.
Rainer Drös (CDU) – er ist auch Vorsitzender des örtlichen Naturschutzbundes – sah den neuen Zaun ebenfalls kritisch: "Das Ganze geschah in einer Nacht- und Nebelaktion zur Sicherung der Abbruchkante und um die Bevölkerung auf Abstand zu halten." Er monierte die Dimension des Zaunes auf einer "Riesenfläche", die einen schützenswerten Lebensraum darstelle und das Abholzen von Obstbäumen nach sich ziehe.
Bürgermeister John Ehret erwiderte: "Wir wussten alle nicht, dass für die Errichtung der Zaunanlage eine Genehmigung erforderlich ist." Das Landratsamt habe den Betreiber des Steinbruchs verpflichtet, den Zaun zu errichten und er, so Ehret, sei davon ausgegangen, dass das Landratsamt die Genehmigung erteile. "Wir können gerne das Landratsamt darauf hinweisen, dass nicht alle Bäume fallen sollen", meinte er. Am Ende stimmte nur Watzlawek gegen den Bauantrag.
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Landratsamts-Sprecherin Susanne Uhrig betont auf RNZ-Nachfrage, dass mit dem Versetzen des Zaunes keine Ausweitung der genehmigten Abbaugrenzen verbunden sei. Die neue Zaunanlage sei unbedenklich. Ob die nun eingezäunten Streuobstwiesen weiter gepflegt werden müssen, stehe noch nicht fest.
Steinbruch-Geschäftsführer Peter Rupprecht berichtet, dass das Landratsamt von der Bürgerinitiative über die Rutschung informiert worden sei. Und darüber, dass der vorherige Zaun nicht mehr fünf Meter weit entfernt von der Abbruchkante stand. Der Zaun habe wegen Gefahr im Verzug sofort gebaut werden müssen. Dass dafür ein Bauantrag gestellt werden müsse, sei nicht klar gewesen. Die Rutschung sei aber "nicht tragisch": "Da passiert nichts."
Der Betreiber des Steinbruchs habe zwei Grundstücke "für teures Geld" gekauft, so Rupprecht. Zu den Streuobstwiesen meint der Geschäftsführer, dass diese auch zuvor nicht gepflegt worden seien. Man habe Bäume zum Ernten freigegeben. Dies sei nicht genutzt worden.