Kampfhunde-Attacke in Leimen

Hunde sind eingeschläfert worden (Update)

Urteil rechtskräftig - Empfehlung der Ethikkommission

01.09.2020 UPDATE: 01.09.2020 19:46 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Symbolbild: Getty

Von Lukas Werthenbach

Leimen-St. Ilgen/Heidelberg. Die beiden Kampfhunde, die im Juni 2019 nahe der Probsterwaldsiedlung einen 15-Jährigen schwer verletzt haben, sind tot. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Dienstag auf RNZ-Anfrage, dass die zuletzt im Heidelberger Tierheim untergebrachten Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier eingeschläfert wurden. Weil diese "zu gefährlich" für die Haltung in einem Privathaushalt gewesen seien, habe eine "Ethikkommission" diesen Schritt empfohlen, sagte Landgerichtssprecher Sebastian Untersteller auf Nachfrage.

Hintergrund ist die inzwischen verworfene Revision, die zwei der drei Angeklagten im Prozess um die Attacke beantragt hatten: Sie waren im Dezember vom Heidelberger Landgericht jeweils wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einjährigen Bewährungsstrafen und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nun fest, dass das Urteil frei von Rechtsfehlern ist.

Die Akte "Kampfhunde-Attacke" ist damit – zumindest strafrechtlich – über ein Jahr nach dem beinahe tödlichen Angriff auf einen 15-Jährigen geschlossen. Am Pfingstmontag des vergangenen Jahres hatte auf einem Feldweg ein damals 16-jähriger St. Ilgener die beiden unangeleinten Tiere auf den ihm bekannten Jugendlichen gehetzt – aus "Spaß", wie der später wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilte Haupttäter vor Gericht sagte. Die Hunde namens Coco und Poyraz rissen dem Opfer Teile der Nase und eines Ohrs ab.

Einer der beiden mitangeklagten 22-Jährigen ist der Bruder des Haupttäters und zugleich Halter der Kampfhunde, die nur von Volljährigen ausgeführt werden dürfen. Er war bei der Attacke nicht anwesend, das Gericht verurteilte ihn wegen der Verletzung seiner "Sorgfaltspflicht". Der Dritte auf der Anklagebank, ebenfalls 22 Jahre alt, begleitete den Haupttäter an jenem Abend. Er hatte einen der Hunde kurz vor dem Angriff noch am Halsband festgehalten, ehe er ihn losließ und das Tier über das Opfer herfiel.

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Erst nach Abschluss der Revision waren die Hunde nicht mehr offiziell "Beweismittel". Daher konnte der weitere Verbleib der Tiere erst jetzt geklärt werden. "Das Tierheim ist auf die Stadt zugekommen und hat gesagt, dass es so nicht weitergeht", erklärte Stadtsprecher Michael Ullrich auf Nachfrage. Demnach sei die Haltung der auffällig aggressiven Hunde offenbar schwierig gewesen. Die Stadt habe das Tierheim daher an die Hundeführerstaffel des Mannheimer Polizeipräsidiums vermittelt.

Unter deren Vorsitz sei dann eine "Ethikkommission" einberufen worden, in der unter anderem auch ein Mitarbeiter des Veterinäramts Rhein-Neckar saß, wie Landratsamtssprecherin Silke Hartmann erklärte. "Die Hunde wurden für sehr gefährlich gehalten", sagte Gerichtssprecher Untersteller, "Menschen hätte man sie nicht mehr überlassen können". Da es aber auch "nicht tierwürdig" gewesen wäre, sie "dauerhaft im Zwinger" des Tierheims zu halten, habe die Kommission empfohlen, sie einzuschläfern.

Seán Hörtling, Rechtsanwalt des Hundehalters, zeigte sich gestern auf Nachfrage "überrascht" über die Entscheidung des BGH: "Man bekommt dazu eigentlich gar keine Begründung." Zivilrechtlich könnte sich die Akte indes auch für seinen Mandanten noch mal öffnen: Das Opfer könne Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld erheben, so Hörtling.

Update: Dienstag, 1. September 2020, 19.46 Uhr

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